Mitgliedschaft und Aufnahme
Die Mitgliedschaft in der LPK regelt sich nach der Satzung des Vereins.
Bewerben können sich alle Journalistinnen und Journalisten, „die hauptberuflich für Tageszeitungen, politische Wochenzeitungen und Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Korrespondentenbüros, den Hörfunk oder das Fernsehen in Hamburg tätig sind“ [§ 3 der Satzung].
Mitgliederversammlung:
Ordentliche Mitgliederversammlungen zur Wahl des Vorstands finden im zweijährigen Turnus statt [§ 6 Abs. 3 der Satzung].
Datenbank:
Von Institutionen, Firmen und Verbänden wird die LPK Hamburg häufig gebeten, ihnen die Mitgliederliste zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen des Datenschutzes ist das jedoch nicht ohne Einwilligung jedes einzelnen Mitglieds möglich und die Kontaktdaten werden nicht herausgegeben.
Kontakt: